HAMMER-Urteil 😳 So schaut das Finanzamt 2025 in DEIN Bankkonto!

  • Einführung. Das Video erklärt, welche Möglichkeiten das Finanzamt und andere Behörden haben, um in Bankkonten zu schauen. Es bezieht sich nicht nur auf Deutschland, sondern fast weltweit.
  • Kontenabruf. Seit 2002 ist es den Finanzbehörden erlaubt, einen sogenannten Kontenabruf durchzuführen, wenn eine Person keine oder nur sehr vage Angaben zu Umständen macht, die für die Steuererhebung wichtig sind. Dieser Kontenabruf ist Bestandteil des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit.
  • Einzelauskunftsersuchen. In Paragraph 93 der Abgabenordnung ist das sogenannte Einzelauskunftsersuchen festgelegt. Wenn Steuerzahler den Finanzbehörden auf Anfrage nicht alle steuerlich relevanten Informationen geben, dürfen die Behörden auch Dritte wie Banken direkt befragen.
  • Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz. Es gibt Bestimmungen und eine Liste, die regeln, dass mit über 100 Ländern ein automatisierter Austausch von Kontodaten stattfindet. Dies gilt nicht nur für vermeintliche Steuerparadiese, sondern auch für Länder wie die Türkei, Polen, Österreich, Griechenland und Italien.
  • Urteil des Bundesfinanzhofs. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs hat bestätigt, dass der automatische Datenaustausch einen Eingriff in die Grundrechte darstellt, aber das staatliche Interesse an einer wirksamen Steuererhebung überwiegt.

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