Zeit läuft ab: Unzulässige Bankgebühren zurückverlangen!

Bankkunden können unzulässige Kontoführungsgebühren bis zu 3 Jahre rückwirkend zurückfordern. Die Frist läuft jeweils ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Gebühr angefallen ist. Dies basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Berliner Sparkasse. Es lohnt sich, die Kontokosten der letzten drei Jahre zu überprüfen, da die Frist bald abläuft.

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