Vorabpauschale 2025: Was du vor dem Jahreswechsel tun musst
Das Video erklärt die Vorabpauschale, die für alle ETFs gilt und im Januar vom Finanzamt abgezogen wird. Es gibt viele Situationen, in denen sie nicht fällig wird. Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, der mit der Kapitalertragsteuer besteuert wird. Sie fällt unabhängig davon an, ob ein Gewinn realisiert wurde und wird vom Verrechnungskonto abgebucht. Die Vorabpauschale wird berechnet, indem angenommen wird, dass mit dem ETF ein Gewinn in Höhe des Basiszinses mal 0,7 erzielt wurde. Der Basiszins wird jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Es gibt zwei Situationen, in denen keine Vorabpauschale gezahlt werden muss: wenn kein Gewinn gemacht wurde oder wenn die Ausschüttung größer als 1,6% ist. Die Vorabpauschale wird nur dann versteuert, wenn sie größer ist als der Sparer-Pauschbetrag von 1000 €. Bei Aktien-ETFs ist dies der Fall, wenn die Vorabpauschale höher als 1429 € ist.
via Vorabpauschale 2025: Das musst du VOR dem Jahreswechsel tun!